Geschäftsordnung der inlingua Sprachschulen in OWL

1.    Der Sprachunterricht erfolgt nach der weltweit bewährten inlingua Direktmethode. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.
2.Die Anmeldung ist bindend und verpflichtet zur Zahlung der Anmelde- und Kursgebühren.
3.Der Rücktritt vom Vertrag ist prinzipiell ausgeschlossen und nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Gebühren werden nicht zurückerstattet.
4.Gebühren sind zu Beginn des Kurses zu entrichten, wobei eine monatliche Zahlung oder Ratenzahlung vereinbart werden kann.
5.Bei Kursen mit festgelegter Stundenzahl erfolgt keine Erstattung der Kursgebühren bei vorzeitigem Abbruch durch den Teilnehmenden. Reststunden sind gegen eine Gebühr von 20 Euro auf andere Personen übertragbar.
6.Bei fortlaufenden Kursen ohne festgelegte Gesamtdauer erfolgt eine monatliche Abrechnung über die tatsächlich geleisteten Stunden. Bei Kursen mit einer festgelegten Mindeststundenzahlt verlängert sich diese automatisch nach Ablauf, sollte nichts anderes vereinbart worden sein. Eine Gesamtrechnung sowie monatliche Ratenzahlungen können vereinbart werden. In beiden Fällen bedarf die Kündigung der Schriftform und muss mit einer Frist von einem Monat erfolgen.
7.Im Einzelunterricht wird der Stundenplan in Absprache mit der Schule festgelegt.
8.Bei Abwesenheit eines Teilnehmenden in fest gebuchten Gruppenkursen wird die Teilnahmegebühr bei Abwesenheit trotzdem berechnet.
9.Eine Absage muss spätestens am vorhergehenden Werktag (montags bis donnerstags bis 14 Uhr und freitags bis 12.30 Uhr – samstags ist das Büro geschlossen) dem Büro des jeweiligen Sprachcenters mitgeteilt werden. Bei später eingehenden Nachrichten werden die geplanten Stunden als gegeben berechnet.
10.    Eine Terminverschiebung muss spätestens am vorhergehenden Werktag (montags bis donnerstags bis 14 Uhr und freitags bis 12.30 Uhr – samstags ist das Büro geschlossen) dem Büro des jeweiligen Sprachcenters mitgeteilt werden. Eine Terminverschiebung ist nach Rücksprache mit dem Dozenten möglich und kann nicht garantiert werden.
11.Bei einer Verspätung der Teilnehmenden sollte das Büro des jeweiligen Sprachcenters benachrichtigt werden, der Dozent ist verpflichtet lediglich 15 Minuten zu warten. Eine Verlängerung des geplanten Unterrichtes um die Verspätungszeit erfolgt nicht.
12.Die Schulleitung ist berechtigt, schwächer besuchte Lehrgänge nach Maßgabe ihrer Vorkenntnisse zu verbinden, auslaufen zu lassen oder zu stornieren. Einzelne Teilnehmende können entsprechend ihren Kenntnissen in einen passenden Lehrgang überwiesen werden.
13.Sämtliche Vereinbarungen über schulische Angelegenheiten können nur mit dem Büro des jeweiligen Sprachcenters getroffen werden.
14.Jede Änderung der Kontaktdaten sollte umgehend dem Büro des jeweiligen Sprachcenters mitgeteilt werden.
15.Im Falle eines Umzugs kann der Gegenwert von nicht in Anspruch genommenen Stunden an eine andere inlingua Sprachschule transferiert werden, wobei Gebühren in Höhe von 20 Euro anfallen.
16.In den allgemeinen Schulferien des Landes NRW findet Unterricht statt, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
17.Es bleibt der Schule vorbehalten, die Studienbedingungen und Gebühren den Zeit- und Preisverhältnissen anzupassen.
18.Für abhanden gekommene Gegenstände übernimmt die Schule keine Haftung.
19.Erfüllungsort und Gerichtsstand - auch für ein eventuelles Mahnverfahren - ist der Sitz der Schule.

Stand: Dezember 2018

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