Informationen im Überblick

Geförderte Kurse

Es gibt viele Möglichkeiten für geförderte Sprachkurse. Man muss sie nur kennen! Wir beraten gern...

Mit unserer Suchfunktion schnell den richtigen Sprachkurs finden.

Für das eigene Unternehmen eine Förderung ausschöpfen? In einem Beratungstermin zeigen wir die Möglichkeiten und die Vorgehensweise auf: Anruf genügt!

EnJo – English for the Job (Kleingruppenmaßnahme)

Dauer:

240 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (40 Tage)

8 Wochen

Beginn:regelmäßige Durchführung, standortabhängig
Inhalt:Business English in zwei Modulen, Schwerpunktsetzung im zweiten Modul, begleitendes Coaching
Maßnahmeziel:Verbesserung der englischen Sprachkenntnisse für den Beruf (auch für Anfänger geeignet)
Zugangsvoraussetzungen:Zuweisung durch den Kostenträger (Agentur für Arbeit/ Jobcenter)
Ort:Die Maßnahme kann an den Standorten Bielefeld, Detmold, Gütersloh und Herford nach Absprache mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter durchgeführt werden.

 

StArt – Stärken für den Arbeitsmarkt (Gruppenmaßnahme)

Dauer:

300 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (50 Tage)

10 Wochen

Beginn:regelmäßige Durchführung, standortabhängig
Inhalt:Vorbereitung auf den deutschen Arbeitsmarkt in zwei Modulen, Bewerbungstraining, Coaching mit unterstützendem Sprachunterricht
Maßnahmeziel:Erstellung individueller Bewerbungsprofile und Bewerbungsunterlagen, Verbesserung der Handlungs- und Sprachfähigkeit im Bewerbungsverfahren
Zugangsvoraussetzungen:Zuweisung durch den Kostenträger (Agentur für Arbeit/ Jobcenter)
Ort:Die Maßnahme kann an den Standorten Bielefeld, Detmold, Gütersloh und Herford nach Absprache mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter durchgeführt werden.

 

Vermittlung von Spezialkenntnissen Sprachen - Einzeltraining

Dauer:

max. 240 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (20 Tage)
max 8 Wochen

kürzere Trainingseinheiten von 1 bis 4 Wochen sind möglich

Beginn:individuell festzulegen, nach Bedarf Vermittlung
Sprachen:Vermittlung verschiedener Sprachen möglich (Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Niederländisch, Russisch, u. v. m.)
Maßnahmeziel:Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
Zugangsvoraussetzungen:Zuweisung durch den Kostenträger (Agentur für Arbeit/ Jobcenter)
Ort:Die Maßnahme kann an den Standorten Bielefeld, Detmold, Gütersloh und Herford nach Absprache mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter durchgeführt werden.

 

Welche Personen können einen Bildungsscheck voraussichtlich erhalten?

Informieren Sie sich hier über die aktuellen Fördermöglichkeiten.

 

Wer kann einen Bildungsscheck erhalten?

Im individuellen Zugang gelten ab dem 01.03.2019 die folgenden Konditionen:

Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte (auch in Elternzeit) mit (Haupt-)Wohnsitz oder Arbeitsstätte in NRW, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 40.000,- € (alleinstehend / einzeln veranlagter Ehepartner) bzw. 80.000,- € (gemeinsam veranlagt) nicht übersteigt, und deren privatrechtlicher Arbeitgeber (kein öffentlicher Dienst) weniger als 250 Personen beschäftigt (Stichtag: Tag der Beratung).

Berufsrückkehrende mit (Haupt-) Wohnsitz in NRW können einen Bildungsscheck erhalten, wenn sie keinen Anspruch auf Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) haben oder die BA trotz grundsätzlicher Zuständigkeit eine Förderung der gewünschten beruflichen Weiterbildung abgelehnt hat.

Im betrieblichen Zugang gelten ab dem 01.03.2019 die folgenden Konditionen:

Unternehmen des Privatrechts mit Arbeitsstätte in NRW, die mindestens einen und weniger als 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte haben (Stichtag: Tag der Beratung), können im Zeitraum von einem Kalenderjahr bis zu 10 Bildungsschecks erhalten. Das Unternehmen kann selbst entscheiden, welche Mitarbeiterin/welcher Mitarbeiter innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck erhält bzw. wie viele.

 

Welche Kosten werden bezuschusst?

Mit dem Bildungsscheck werden berufliche Weiterbildungen zu 50 %, maximal jedoch mit 500,- € bezuschusst.

 

Welche Regeln müssen beachtet werden?

Kursgebühren oder -entgelte im Sinne des Bildungsschecks decken die Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie Lehr- und Lernmittel ab, nicht jedoch die Fahrtkosten, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Für berufliche Weiterbildungen, bei denen die Beschäftigten einen individuellen Anspruch auf Förderung durch das AFBG (Aufstiegs-BAföG) haben, können weder im betrieblichen noch im individuellen Zugang Bildungsschecks ausgegeben werden.

Innerhalb von einem Kalenderjahr können Beschäftigte über den individuellen und über den betrieblichen Zugang je einen Bildungsscheck erhalten.

Beschäftigte, die die Förderkonditionen der Bildungsprämie des Bundes erfüllen, müssen den Prämiengutschein vorrangig nutzen.
Der Kurs darf frühestens am Tag nach der Bildungsscheckberatung beginnen (Datum der Bildungsscheckausgabe). Die Weiterbildungsmaßnahme erfolgt nicht als Einzelunterricht, nicht als inner- oder einzelbetriebliche Qualifizierung und nicht in Form von Selbstlernmedien. Quelle: www.weiterbildungsberatung.nrw

Neue Förderkonditionen

Seit dem 1. Juli 2017 gelten verbesserte Bedingungen für den Erhalt und den Einsatz eines Prämiengutscheins.
Die Bildungsprämie unterstützt dadurch mehr Menschen bei der Finanzierung einer berufsbezogenen Weiterbildung.

Prämiengutscheine werden jetzt jährlich statt wie bisher nur alle zwei Jahre ausgegeben. Die Altersgrenzen fallen weg. Damit können auch Personen unter 25 Jahren und erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner einen Prämiengutschein bekommen. Voraussetzungen sind, dass sie

mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und

über ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.

Die Höhe der Förderung beträgt weiterhin 50 Prozent der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 Euro.
Prämiengutscheine können nun in den meisten Bundesländern unabhängig von der Höhe der Veranstaltungsgebühren eingesetzt werden (Wegfall der sogenannten 1.000-Euro-Grenze).

 

Antragstellung

Die Teilnahme der bzw. des Begünstigten an der Weiterbildungsmaßnahme wird durch eine vom Weiterbildungsanbieter und von der bzw. dem Begünstigten nach Abschluss der Maßnahme unterschriebene Bestätigung nachgewiesen. Erst danach kann der Prämienscheck durch die Schule zur Abrechnung eingereicht werden.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter Bildungsprämie .

Was ist das?Ein Kurs, der mit dem Abschluss B1 endet. Der Integrationskurs ist inhaltlich allgemeinsprachlich aufgebaut und richtet sich an eine Gruppengröße von 15-25 Teilnehmenden. Dieser Sprachkurs bereitet Sie auf alltägliche Situationen vor, z.B. Gespräche mit Nachbarn und Arbeitskollegen, Kontakte zu Behörden, das Ausfüllen von Anträgen.
Inhalt und Aufbau

Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs mit 600 Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden. Der Sprachkurs besteht aus Kursabschnitten mit jeweils 100 Unterrichtsstunden. Interessierte können je nach Kenntnistand auch in höhere Kursabschnitte einsteigen.

Im Orientierungskurs lernen Sie wichtige Dinge über Deutschland, wie z.B. über die Geschichte, die Kultur und die Rechtsordnung.

AbschlussDer Abschlusstest besteht aus einem Sprachtest und dem Test zum Orientierungskurs. Wenn Sie beide Tests erfolgreich absolvieren, erhalten das „Zertifikat Integrationskurs“.

 

Integrationskurs mit Alphabetisierung

Diese Kurse richtet sich an Menschen, die in kleineren Gruppen das Lesen und Schreiben der lateinischen Buchstaben lernen und dabei ihr Deutsch verbessern möchten, so dass sie sich im Alltagsleben in Deutschland zurechtfinden.

 

Inhalt und AufbauDer Kurs besteht aus 900 bzw. 1200 Unterrichtstunden sowie einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden.

Wer kann teilnehmen?
  • EU-Bürger
  • Deutsche Staatsangehörige
  • Spätaussiedler
  • Ausländer mit Aufenthaltstitel
  • Geflüchtete aus den Ländern: Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia

Wo bekommt man weitere Informationen?
  • Ausländerbehörde
  • Jobcenter
  • Sozialamt
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Was kostet es?Für die o.g. Personen wird der Kurs komplett oder zumindest zur Hälfte vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanziert.

        

 

Was ist das?Ein Deutschkurs, der mit dem Abschluss B2 (bzw. C1 oder C2) endet. Der Kurs ist inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Unterrichtseinheiten aufgebaut und richtet sich an eine Gruppengröße von mindestens 15 Teilnehmenden. Diesen Kurs können Sie direkt nach dem Integrationskurs besuchen und sich auf den Einstieg ins Berufsleben vorbereiten.
Inhalt und Aufbau

Allgemeines Deutsch und Deutsch für den Beruf.

Es gibt 3 Basismodule:

  • B2 (B1 auf B2) => 400 Unterrichtsstunden / 500 Unterrichtsstunden
  • C1 (B2 auf C1) => 400 Unterrichtsstunden
  • C2 (C1 auf C2) => 400 Unterrichtsstunden
AbschlussSprachtest mit telc-Zertifikat

Warum sollte man teilnehmen?
  • Für viele Berufe reicht der Abschluss B1 noch nicht. Viele Arbeitgeber erwarten ein höheres Sprachlevel.
  • Sie lernen nicht nur Deutsch für den Alltag, sondern auch Begriffe, die Sie für die Arbeit brauchen.

Wer kann teilnehmen?
  • Arbeitssuchende, die Leistungen beziehen (SGBII oder SGBIII)
  • Auszubildende
  • Ausbildungssuchende
  • Geflüchtete aus den Ländern: Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia
  • EU Bürgerinnen und Bürger
  • Deutsche mit Migrationshintergrund

Welche Voraussetzung muss man erfüllen?
  • Nachweis über das Sprachlevel B1
  • Oder höheres Sprachlevel

Wo bekommt man weitere Informationen?
  • Arbeitsagentur
  • Jobcenter

Was kostet es?
  • Für die o.g. Personen ist der Kurs kostenlos. Sie können bei Ihrem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit nach einem Berechtigungsschein fragen.
  • Wenn Sie sich noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden und arbeitssuchend gemeldet sind, können Sie teilnehmen, müssen aber 50% des Kostenbeitrages bezahlen.

  

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